AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Optelkom Inh. Thorsten Opitz nachstehend Optelkom genannt
Fassung vom 15.06.2001

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Fa. Optelkom sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von Optelkom ausdrücklich akzeptiert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei Auftragserteilung auf solche hingewiesen wird und Optelkom diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen von Optelkom, erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Es gelten immer die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Optelkom sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, auch mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Optelkom, oder mit der Ausführung des Auftrages durch Optelkom zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Optelkom. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Optelkom alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen.

3. Leistungserstellung und Leistungszeit
Für den Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichungen der erbrachten Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die definierten Anforderungen erfüllen oder beinhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Optelkom kann keine Haftung für Leistungsverzögerungen übernehmen, wenn diese durch die Besonderheiten des Projektes oder Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, dazu gehören u.a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways, Servern usw.. Eine Leistungsverzögerung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Optelkom berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung von Leistungen mit. Er übermittelt Optelkom rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen. Soweit es für die Vertragsdurchführung nützlich oder notwendig ist, unterstützt der Auftraggeber Optelkom bei der Auftragsdurchführung, indem er im notwendigen Umfang Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Daten, Telekommunikationseinrichtungen, Internetzugänge usw. unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten z.B. durch laufende Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Stördiagnosen usw. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist Optelkom von ihrer Leistungspflicht befreit. Leistet Optelkom dennoch, stellt sie ihren Aufwand entsprechend der jeweils gültigen Preislisten in Rechnung. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen,
    a) dass von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von Optelkom oder eines von ihr beauftragten Providers darstellen,
    b) dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,
    c) keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden,
    d) alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.

5. Beratungsleistungen
Alle Beratungsleistungen basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen der Mitarbeiter von Optelkom und erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Beratungsleistungen werden auf der Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen unter Nutzung des Fachwissens der Mitarbeiter von Optelkom erbracht und beruhen auf der subjektiven fachlichen Einschätzung der Fragestellungen. Das Risiko für die objektive Richtigkeit von Beratungsleistungen liegt beim Auftraggeber.

6. Lieferung von Software/Lizenzen
Die Lieferung von Software/Lizenzen erfolgt in Absprache mit dem Kunden entweder in installationsfähiger Form mit Installationsanweisungen oder betriebsbereit installiert auf einem Host des Kunden, auf einem Host von Optelkom bzw. eines Hostingpartners. Installiert Optelkom die Software/Lizenz aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung selbst, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderliche Maschinenzeit und ggf. das erforderliche Bedienungspersonal für die Dauer der Installation kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. die Kosten für entsprechende Ressourcen zu tragen. Die Vorgehensweise und der Termin für die Installation werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Soweit eine Einführungsunterstützung durch Optelkom erforderlich ist, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für die Schulung von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern des Kunden.

7. Nutzung Internetserver
Der Kunde stellt Optelkom von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Optelkom ist nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Dem Kunden wird zur Aktualisierung seiner Internetseite / Shop, ein Administrationscenter (AC) ein LoginName und ein LoginPasswort zur Verfügung gestellt. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Optelkom haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von e-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Der Kunde stellt Optelkom von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den virtuellen Server frei und sichert zu, dass er den virtuellen Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Material verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Optelkom kann den Vertrag fristlos kündigen und den virtuellen Server sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt (Pornographie etc.). Es besteht von Seiten Optelkom keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Impressum nach den jeweils gesetzlichen Vorgaben für jeden zugänglich zu machen. Optelkom behält sich das Recht vor, die Internetseite des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via e-Mail über e-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den e-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Optelkom behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server vorübergehend oder langfristig zu sperren. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts seiner Kunden verantwortlich. Im Internet ist es üblich, dass bei Ansprüchen Dritter hinsichtlich des Inhalts von Seiten des Kunden bis zu einer gerichtlichen Klärung auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten die Seiten gesperrt werden können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren. Die Leistungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt. Soweit an Optelkom Daten übermittelt werden, stellt der Kunde eine Sicherungskopie her. Jegliche Datenübertragung erfolgt im übrigen auf Gefahr des Kunden und ohne Gewähr von Optelkom. Das Zugangsnetz (Backbone) kann durch die Optelkom jederzeit gewechselt werden. Die Vorhaltezeit für e-Mails beträgt 90 Tage.

8. Mietvertrag / Servicevertrag
Wird zwischen dem Kunden und Optelkom ein Miet-/ Servicevertrag vereinbart so gilt die darin vereinbarte Mindestlaufzeit. Mietbeginn ist der Zeitpunkt an dem die Internetseite tatsächlich im Internet hochgeladen ist und allen Besuchern zur Verfügung steht. Werden keine weiteren Serviceleistungen vereinbart, so gelten generell die Standardserviceleistungen wie folgt: Aufrechterhaltung der Internetseite im Internet, Anpassung der Internetseite an neue Standards (Browser) sowie textliche und bildliche Änderungen innerhalb der bestehenden Inhalte. Die Erweiterung der Internetseite durch zusätzliche Rubriken und Inhalte ist hierin nicht enthalten. Eine vorzeitige Kündigung des Miet-/ Servicevertrages ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Für diesen Fall zahlt der Kunde binnen 10 Tagen einen Abschlagsbetrags in Höhe von 80% des noch zu zahlenden Betrages der bestehenden Restlaufzeit. Kommt der Kunde seiner Abschlagszahlung in diesem Zeitraum nicht nach so verliert eine einvernehmlich getroffene Vereinbarung ihre Gültigkeit.

9. Domainbestellung / Registrierung
Im Zuge der Abspeicherung auf dem Optelkom eigenen Server registriert Optelkom im Namen des Kunden sogenannte Domains (Internetadressen). Die Laufzeit einer Domain beträgt mindestens zwölf Monate. Es wird ausdrücklich vereinbart, das sich die Bereitstellung der Kundendomain um weitere zwölf Monate verlängert, wenn diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Bereitstellung gekündigt wird. Die Kostenerstattung der Domains erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren. Optelkom registriert den Kunden bei der DENIC als alleiniger Domaininhaber. Der Kunde vergewissert sich im Vorfeld, dass keine Marken oder Urheberrechtsverletzungen für den Fall der Registrierung auf seinen Namen entstehen. Der Kunde allein haftet für Ansprüche / Abmahnungen / Unterlassenserklärungen jeglicher Art in vollem Umfang die durch die Registrierung entstehen können.

10. Zahlung und Vergütung
Vereinbarte Zahlungen sind zu den genannten Terminen ohne Abzug fällig. Falls keine Zahlungstermine vereinbart werden, gilt folgende Absprache: 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung für Dienstleistungen/Service sowie 100% bei Softwareapplikationen und weitere Abschlagszahlungen nach Leistungsstand. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Vergütung jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Daneben ist Optelkom berechtigt, je Mahnung eine Vergütung von EUR 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von Optelkom ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Sollten die DENIC e. G. oder sonstige Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Domains ändern, so ist Optelkom berechtigt, die Entgelte mit Wirksamwerden der Änderung entsprechend anzupassen. Bei Unzumutbarkeit der Anpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Zahlungspflicht besteht auch für Leistungen, die durch eine nichtbefugte Nutzung eines Internetanschlusses durch einen Dritten entstehen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die Optelkom behält sich das Eigentum an gelieferter Software vor, Lizenzen werden erst bei vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen freigeschaltet und zur Nutzung freigegeben, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen und Forderungen kooperierender Unternehmen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Optelkom erworbene Software/Lizenz weiter zu veräußern oder an Dritte zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

12. Urheberrecht und Lizenzeinräumung
Die von der Optelkom gelieferte Software ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte an der Software liegen ausschließlich bei Optelkom. Soweit Dritten Rechte zustehen, hat Optelkom entsprechende Lizenz- oder Nutzungsrechte. Alle nicht vertragsgemäßen und in der Auftragsbestätigung und der Lizenzvereinbarung eingeräumten Verwendungsarten der Software, insbesondere der Einsatz in anderen Unternehmen bzw. zu anderen Zwecken bzw. für andere Branchen als im Auftrag vereinbart und die Bearbeitung gleich welcher Art sind untersagt und stellen eine Lizenzverletzung dar. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgaben von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen. Sofern Quellprogramme übergeben werden, hat der Auftraggeber die Pflicht, diese Programme vor dem Zugriff jeglicher Art durch unbefugte Dritte zu schützen. Jeglicher Verstoß muss dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber erhält eine nicht übertragbare, nicht ausschließlich beschränkte Voll- oder Nutzungslizenz, deren Einzelheiten im Einzelfall die Lizenzvereinbarung der eingesetzten Softwareapplikationen regeln. Optelkom ist unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht nicht gehindert, die bei der Ausführung von Aufträgen gewonnenen Erkenntnisse für ähnliche Aufgabenstellungen zu nutzen. Von Optelkom zugänglich gemachte Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

13. Prüfungs- und Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Optelkom unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Auftraggebers, Fehler festzustellen und zu benennen.

14. Abnahme
Leistungen von Optelkom sind unverzüglich nachdem die Optelkom die Fertigstellung erklärt und die entsprechenden Unterlagen übergeben hat, abzunehmen. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so gilt die Leistung von Optelkom vier Wochen, nachdem die Fertigstellung erklärt wurde, als abgenommen.

15. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsansprüche gegen Optelkom verjähren, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate nach Erbringung der Leistung bzw. Übergabe (z.B. Übergabe der Software/Lizenz). Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Optelkom Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses, auf das das Kaufrecht anzuwenden ist, trägt Optelkom die Aufwendungen bei Mängelbeseitigung nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Falls Optelkom Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändert wird. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Optelkom haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Optelkom beruhen. Sie haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Optelkom übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Internetservers führen. Optelkom wird diese Arbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen, sofern sie nicht dringend sind. Optelkom wird die Unterbrechungen so gering wie möglich halten und, soweit möglich, über die Unterbrechungen informieren.

16. Vertragsbeendigung
Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber oder Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder gegen eine ihm obliegende Vertragspflicht trotz Abmahnung verstößt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17. Datenschutz
Die Optelkom erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung erforderlich sind.

18. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Optelkom ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit Optelkom bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Optelkom. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte ihnen nicht binnen einer Woche widersprochen werden, gelten sie als angenommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Optelkom und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück.

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